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Datenschutz-Schutzschild

Wir verpflichten uns, unsere Werte in die Tat umzusetzen.
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ORBCOMMs Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, einschließlich der GDPR, angesichts der Ungültigerklärung des Privacy Shield

Am 16. Juli erließ der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil, das die Gültigkeit des EU-US Privacy Shield-Programms, das die Übermittlung personenbezogener Daten von in der EU ansässigen Personen in die Vereinigten Staaten ermöglichte, für ungültig erklärte. Am 4. Juni 2021 nahm die Europäische Kommission zwei Durchführungsbeschlüsse an, die Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung enthalten.

ORBCOMM verpflichtet sich, seine hohen Standards für Datensicherheit und Transparenz bei der Verwendung personenbezogener Daten beizubehalten. Der Schutz und die Verwaltung von Daten in Übereinstimmung mit den anerkannten Industriestandards und den geltenden Vorschriften hat für uns Priorität.

Wo stehen wir?

Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Einhaltung der GDPR-Datenschutzanforderungen, die für ORBCOMM als Datenverarbeiter oder -kontrolleur und für ORBCOMM-Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten als Datenimporteur gelten. Die folgenden Punkte sind für unsere laufenden Compliance-Bemühungen von entscheidender Bedeutung:

Internationale Datenübertragungen: Ursprünglich nahm ORBCOMM sowohl am Safe Harbor- als auch am Privacy Shield-Regime für internationale Übermittlungen personenbezogener Daten teil, was die Übermittlung von Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten betrifft. Mit den neuen Leitlinien der Europäischen Kommission zur Unterstützung von Standardvertragsklauseln (SCC) anstelle des nun ungültigen Privacy-Shield-Rahmens implementiert ORBCOMM SCCs, um unsere Compliance mit den Anforderungen der GDPR zu festigen.

Datenübertragbarkeit: Die Datenschutz-Grundverordnung enthält bestimmte Anforderungen an Datenverarbeiter und für die Verarbeitung Verantwortliche hinsichtlich der Übertragbarkeit von personenbezogenen Daten. Unsere Datenverarbeitungsverträge enthalten Bestimmungen, die unsere Rolle als Datenverarbeiter verdeutlichen und unsere Kunden als für die Datenverarbeitung Verantwortliche dazu verpflichten, die geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten. ORBCOMM sorgt für die Übertragbarkeit dieser Daten, und wir erweitern und verbessern unsere Systeme kontinuierlich, um den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, einschließlich Mechanismen wie Verschlüsselung, mehrere Sicherheitsebenen und andere branchenübliche Ansätze.

Was kommt als Nächstes?

ORBCOMM ist bestrebt, ein erstklassiges Kundenerlebnis zu bieten, indem wir uns das Vertrauen unserer Kunden in aller Welt verdienen. Wir werden weiterhin zusätzliche betriebliche Änderungen vornehmen, die durch die sich entwickelnde Gesetzgebung, wie z. B. die Entwicklung des Brexit und Fortschritte in der Technologie, erforderlich sind, und unsere Kunden und Partner durch Aktualisierungen unserer Datenschutzrichtlinie und Überarbeitungen des Update-Dokuments auf dem Laufenden halten.

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